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   VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08   

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https://dejure.org/2009,36279
VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08 (https://dejure.org/2009,36279)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2009 - 3 V 17.08 (https://dejure.org/2009,36279)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 3 V 17.08 (https://dejure.org/2009,36279)
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  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG in diesen Fällen jedoch aus (Urteile vom 7. April 2009, - 1 C 17.08 -, - 28.08 - und - 29.08 - Pressemitteilung Nr. 21/2009 vom 7. April 2009,www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 2.05

    Entscheidungen zum Visa-Recht

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08
    Soweit sie sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 (-OVG 12 B 2.05, juris) beruft, betraf diese den Umfang der Sorgerechtsübertragung in Staaten des ehemaligen Jugoslawiens.
  • VG Berlin, 16.03.2009 - 2 V 45.08

    Visum zum Zwecke des Familiennachzugs bei bloßem Pflegekindschaftsverhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08
    Im Übrigen kommt eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU bei einer Kafala schon deshalb nicht in Betracht, weil die Kafala mit einer Adoption gerade nicht vergleichbar ist, sondern eher dem Institut der Pflegekindschaft entspricht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. März 2009, - 2 V 45.08-, juris m.w.N.).
  • VG Berlin, 01.02.2007 - 16 V 42.06
    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08
    Die Kafala begründet keine Verwandtschaft, vielmehr handelt es sich dabei um eine Schutzzusage, die die aufnehmende Person zur umfassenden Sorge einschließlich des Unterhalts verpflichtet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2007 - VG 16 V 42.06 - m.w.N., bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2007, OVG 3 M 21.07).
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